Krankheit

Im Krankheitsfall Ihres Kindes rufen Sie bitte bereits am 1. Tag morgens bis 08:00 Uhr in der Schule an und melden Ihr Kind krank (Telefonnummer: 02721-7532). Sie können auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Wenn ihr Kind wieder gesund ist, geben Sie ihm eine formlose schriftliche Entschuldigung mit in die Schule, aus dem der Grund des Fehlens und der Zeitraum hervorgehen. Außerdem muss die schriftliche Entschuldigung mit der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten versehen sein.

Bei Bedarf kann auch der Vordruck „Entschuldigung“ (siehe unten) genutzt werden, der von Ihnen ausgedruckt wird oder auch in der Schule zum Ausfüllen bereit liegt.

Sollte Ihr Kind nicht entschuldigt sein, werden wir Sie eventuell anrufen, um auszuschließen, dass Ihrem Kind auf dem Schulweg etwas passiert ist.

Wird Ihr Kind während der Unterrichtszeit krank, werden Sie sofort durch die Schule benachrichtigt. Hierfür ist es notwendig, dass in der Schule immer Ihre aktuellen Telefonnummern vorhanden sind.  

 

Entschuldigung für die Schule_2024

Entschuldigung für die Schule_2024

 

Beurlaubung

Beurlaubung bis zu 3 Tagen:

Möchten Sie Ihr Kind aus persönlichen Gründen beurlauben lassen, reichen Sie bitte rechtzeitig (mindestens eine Woche vorher) formlos einen schriftlichen Antrag bei der Klassenlehrerin mit dem Grund und der Dauer der Beurlaubung ein. Die Klassenlehrer:in kann Ihr Kind nach Prüfung der Gründe für bis zu 2 Tage beurlauben.

Beurlaubungen über einen längeren Zeitraum:

Beurlaubungen, die über 2 Tage hinaus gehen, müssen mit folgendem Antrag bei der Schulleitung beantragt werden.

Erst nach Genehmigung Ihre Antrages durch die Schulleitung können Sie die Beurlaubung antreten.

Beurlaubungen vor oder im Anschluss an die Ferien sind generell nicht möglich.

Hier noch eine wichtige Info der Schulaufsicht Olpe, die für alle Schulen gilt und an die Eltern weitergegeben werden muss:

„Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Fehlzeiten im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit Ferien nur mit einem ärztlichen Attest zu entschuldigen sind. Das ärztliche Attest ist unverzüglich bei der Schule einzureichen. Sollte dies nicht erfolgen, wird die Schule eine Versäumnisanzeige beim Schulamt für den Kreis Olpe einreichen. Daraufhin kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden und ein Bußgeld bis zu 1.000,00 € verhängt werden.

Im zeitlichen Zusammenhang mit Ferien besteht ein grundsätzliches Beurlaubungsverbot. Es wird keine Ausnahmen geben, falls der Antrag darauf gerichtet ist, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.“

Beurlaubung_Schueler